Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Trainings, Beratungen und Seminare

 

1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Vereinbarungen und Verträge zwischen den Sprachdienstleister Real Estate Language Services Gisela Vogt (nachfolgend „RELS“) und seinen Auftraggebern/-rinnen, selbst wenn sie nicht erneut ausdrücklich vereinbart wurden. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers/der Auftraggeberin sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich von RELS anerkannt wurden.

 

2. Leistungen
RELS erbringt seine Leistungen u a. in Form von Sprachtrainings, -Coachings in Form von Einzel- und Gruppenkursen für Firmen, offenen Seminaren und in Zusammenarbeit mit externen Partnern in den Bereichen „Real Estate English“, „General English“ und „Business English“. Andere Bereiche bzw. Beratungsleistungen können ggf. individuell vereinbart werden. Die Leistungen von RELS in diesem Bereich werden im Folgenden mit dem Sammelbegriff „Trainings“ bezeichnet. Die Trainings werden von RELS in der Regel selbst, je nach Auftragslage, aber auch von oder in Zusammenarbeit mit externen Trainern vorgenommen.

 

3. Auftragserteilung/Anwendung dieser AGB
Aufträge, vor allem Erstaufträge, werden nach der verbindlichen Bestätigung eines Angebots ausgeführt. Die Auftragserteilung erfolgt in der Regel elektronisch (E-Mail oder Fax), kann aber auch schriftlich und bei Stammkunden/-innen mündlich bzw. telefonisch erfolgen. Mit der Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber/-in diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen automatisch an, selbst wenn dies vom Auftraggeber/von der Auftraggeberin nicht ausdrücklich bestätigt wird.

 

4. Umfang
Der Umfang des Beratungs-/ Trainings-/ Coachingauftrages wird individuell auf Grundlage eines Angebots vereinbart.

 

5. Honorare
Das Honorar wird auf Grundlage des Angebots individuell vereinbart, abhängig von Dauer, Umfang und Schwierigkeitsgrad des Auftrags. Das vorgeschlagene Honorar basiert in der Regel auf der Anzahl der Unterrichtsstunden. Die Dauer des Unterrichts variiert nach Gruppengröße und Kundenwunsch. Die Stundensätze verstehen sich exklusive Umsatz/Mehrwertsteuer. Für offene Seminare gelten in der Regel Pauschalpreise sowie die jeweiligen Anmeldebedingungen. Reisekosten werden nach Vereinbarung individuell abgerechnet.

 

6. Stornierung
Schriftlich bestätigte Aufträge für Trainings, Seminare, Beratungen und Coachings und sonstiger Dienstleistungen können nach schriftlicher Beauftragung nicht mehr storniert werden. Zur Wahrung der Schriftform wird ausdrücklich die Mail Korrespondenz eingeschlossen und als rechtsverbindlich von beiden Vertragsparteien akzeptiert.

Bei Absagen/Stornierungen länger als 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn werden dem Auftraggeber/der Auftraggeberin 100 % der vereinbarten Honorare, Pauschalen oder sonstiger Vereinbarungen in Rechnung gestellt. Bei Absagen kürzer als 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn werden 50 % der vereinbarten Honorare, Pauschalen oder sonstiger Vereinbarungen in Rechnung gestellt.
Bei Absagen ab 20 Werktagen vor Veranstaltungsbeginn werden dem Auftraggeber/der Auftraggeberin 100 % der vereinbarten Honorare, Pauschalen oder sonstiger Vereinbarungen in Rechnung gestellt. Reisekosten fallen in den genannten Fällen nur an, wenn Buchungen wie Hotel, Bahn, Flug oder Ähnliches seitens RELS nicht mehr storniert werden können.

Verschiebungen sind während eines Zeitraumes von 12 Monaten möglich. Danach werden 100 % der vereinbarten bzw. verbleibenden Honorare, Pauschalen oder sonstiger Vereinbarungen in Rechnung gestellt.

Vereinbarte Termine können bis zu 24 Stunden an Werktagen vorher kostenfrei storniert werden. Danach werden sie zu 100 % in Rechnung gestellt.

Kosten für Fremdleistungen, die RELS im Rahmen der Auftragserbringung entstehen, gehen grundsätzlich zu 100 % zulasten des Kunden, soweit diese seitens RELS nicht mehr storniert werden können.

Die Anwendung des § 627 BGB ist ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten.

 

7. Ausführungen durch Dritte und Abwerbeverbot
RELS bedient sich eventuell zur Auftragsausführung auch Dritter und hat damit das Recht, den Auftrag sowie alle erforderlichen Daten an qualifizierte Dritte weiterzugeben. Dabei haftet RELS nur für eine sorgfältige Auswahl.

Kontakt zwischen dem Auftraggeber/der Auftraggeberin und einem von RELS eingesetzten Dritten ist nur mit Einwilligung von RELS erlaubt. Grundsätzlich besteht die Geschäftsverbindung nur zwischen dem Auftraggeber/der Auftraggeberin und RELS. Bei Nennung eines Dritten oder einer Hilfsperson ist dem Auftraggeber/der Auftraggeberin untersagt, mit diesem direkt in geschäftlichen Kontakt zutreten. Dies gilt für die Dauer eines Jahres im Anschluss an den Abschluss der Trainingsmaßnahme. Der Auftraggeber/die Auftraggeberin wird bei Nichteinhaltung gegenüber RELS für entstandenen Schaden haftbar gemacht unter Ausschöpfung aller Rechtsmittel.

 

8. Zahlungsweise
Die Rechnungsstellung erfolgt nach Vereinbarung in der Regel jedoch am Ende eines Quartals. Die in Rechnung gestellten Gebühren und Honorare sind sofort und ohne Abzug fällig.

 

9. Urheberrechte
RELS verbleibt an ihren Leistungen und ausgehändigten Materialien ein Urheberrecht.
Die ausgehändigten Trainingsunterlagen dürfen nur von den Teilnehmern an der betreffenden Trainingsmaßnahme genutzt werden. Die Trainingsunterlagen dürfen nicht ohne schriftliche Genehmigung von RELS reproduziert, verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet oder zur öffentlichen Wiedergabe benutzt werden. Dies gilt auch für die Nutzung in sonstigen Trainings des Auftraggebers.

 

10. Haftung/Schadenersatz
Die Haftung von RELS ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, insbesondere auch für abhandengekommene Gegenstände sowie für sonstige Sach- und Vermögensschäden und für Personenschäden.

Haftungs-, Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche sind auf den Auftragswert beschränkt. RELS haftet bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz maximal in Höhe des Auftragswertes.

 

11. Geheimhaltung/Datenschutz
Sämtliche im Rahmen eines Auftrags erhaltenen Informationen und Dokumente werden von RELS vertraulich behandelt, auch wenn keine Geheimhaltungsvereinbarung unterzeichnet wurde. Freie Mitarbeiter oder Trainer, die für die von RELS beauftragt werden, verpflichten sich, ihnen anvertraute Dokumente und Informationen jeglicher Art vertraulich zu behandeln, nicht an Dritte weiterzugeben. Bei Missachtung dieser Vorgabe hat der freie Mitarbeiter oder Trainer alle Konsequenzen wie z. B. aus etwaigen Urheberrechtsverletzungen zu verantworten.

Auf Wunsch können besondere Geheimhaltungsvereinbarungen geschlossen werden.

Nach ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers/der Auftraggeberin bzw. in Absprache (z. B. nach Anonymisierung) ist RELS berechtigt, Dokumente und Informationen zu weiteren Schulungszwecken zu verwenden. Die Vertraulichkeitsgrundsätze gelten nicht für Informationen und Dokumente, die bereits öffentlich sind oder für die Öffentlichkeit zugänglich sein müssen.

 

12. Anzuwendendes Recht
Das Vertragsverhältnis und weitere Geschäftsverbindungen zwischen RELS und dem Auftraggeber/der Auftraggeberin unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Kaufrechts.

 

13. Erfüllungsort/Gerichtsstand
Erfüllungsort sowie Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist Frankfurt am Main.

 

14. Schlussbestimmungen
Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Die unwirksame Klausel wird jeweils von derjenigen Klausel ersetzt, die der geschäftlichen Absicht der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.

Falls RELS von der Wahrnehmung seiner Rechte und Ansprüche gemäß dieser Geschäftsbedingungen im Einzelfall stillschweigend absieht, bedeutet dies kein Verzicht auf diese Rechte und Ansprüche, weder im Bezug auf Nachforderungen im besagten Einzelfall noch allgemein.

15. Änderungen der Geschäftsbedingungen
Änderungen der Geschäftsbedingungen werden den Auftraggebern/Auftraggeberinnen laufender Projekte/Trainings schriftlich mitgeteilt. Widerspricht der Auftraggeber/die Auftraggeberin ihnen nicht schriftlich binnen zwei Wochen nach Bekanntgabe, gelten diese als genehmigt. Mit Erscheinen aktualisierter Geschäftsbedingungen verlieren ältere Versionen ihre Gültigkeit.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Übersetzungen

 

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Vereinbarungen und Verträge zwischen dem Sprachdienstleister Real Estate Language Services Gisela Vogt (nachfolgend „RELS“) und seinen Auftraggebern/-innen, selbst wenn sie nicht erneut ausdrücklich vereinbart wurden. Die Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers/der Auftraggeberin sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich von RELS anerkannt wurden.

 

2. Leistung

RELS erbringt seine Leistungen u. a. in Form von Übersetzungen von Texten sowie in Form von verwandten Dienstleistungen (z. B. Lektorat, Korrektorat, Dolmetschen, Texterstellung und sprachliche Kundenbetreuung) sowie Sprachtrainings und Coachings (siehe Allgemeine Geschäftsbedingungen Trainings und Seminare). Die Leistungen von RELS werden im Folgenden mit dem Sammelbegriff „Übersetzung“ bezeichnet. Die Übersetzungen werden von RELS in der Regel selbst, je nach Auftragslage, aber auch von externen Übersetzern vorgenommen, wobei das Endlektorat stets durch RELS erfolgt.

 

3. Definitionen

Als Quelltext wird die Textvorlage in der Ausgangssprache bezeichnet, die in die Zielsprache übersetzt werden soll; Zieltext ist der in die Zielsprache übersetzte Text. Als Übersetzung wird das ausgelieferte Dokument in physischer oder elektronischer Form bezeichnet.

 

4. Anlieferung

Die Anlieferung von Quelltexten durch den Auftraggeber/die Auftraggeberin sollte nach Möglichkeit im Format MS Word (Dateizusatz „.docx“, „.rtf“ oder „.txt“) erfolgen, um eine zügige Bearbeitung zu ermöglichen. Ohne Zuschlag akzeptiert werden außerdem die Formate MS Excel (Dateizusatz „.xlsx“), MS Powerpoint (Dateizusatz „.pptx“). Bei textbasierten PDF-Dokumenten und nur als Internetauftritt verfügbaren Websites wird je nach Aufwand bei der Konvertierung in eine Word-Vorlage üblicherweise ein Zuschlag erhoben. Nicht bearbeitungsfähige Quelltextformate (z. B. ausgedruckte Textvorlagen, Charts und Tabellen, maschinell eingelesene Dokumente im PDF-Format, CAD-Dateien, Dateien aus Übersetzungsprogrammen) sind, sofern sie überhaupt angenommen werden, in jedem Fall zuschlagspflichtig.

 

5. Kalkulation/Kostenvoranschläge/Zuschläge

Übersetzungsarbeiten werden allgemein pro Wort des Quelltextes und zum allgemeinen Standardwortpreis berechnet. Die Kalkulation erfolgt auf Grundlage der Wordanzahl in MS Word, wobei die Wortzahl von Textpassagen, die als Bild gespeichert sind oder aus anderen Gründen von der Wortzählung von MS Word nicht erfasst werden, geschätzt wird. Wortwiederholungen werden, wenn sie nicht überprüft oder der Wortlaut nicht revidiert werden muss, nicht berechnet.

Kostenvoranschläge beziehen sich auf den vorliegenden Quelltext. Abweichungen von der im Angebot geschätzten Wortzahl ergeben sich eventuell aus den linguistischen Besonderheiten der Zielsprache. Es besteht die Möglichkeit, Pauschalpreise unabhängig von der Wortzahl auszuhandeln (z. B. bei Großaufträgen). Sobald sich eine Überschreitung des Angebots um mehr als 10 % als unvermeidlich abzeichnet, teilt RELS dies dem Auftraggeber/der Auftraggeberin unverzüglich mit. In diesem Fall kann der Auftraggeber/die Auftraggeberin den Abbruch der begonnenen Übersetzungsarbeiten verlangen. Die bis zu diesem Zeitpunkt angefallenen Übersetzungskosten gehen zulasten des Auftraggebers/der Auftraggeberin.

Zuschläge werden nur in Absprache bzw. nach Rücksprache mit dem Auftraggeber/Auftraggeberin erhoben, wobei als ausgemacht gilt, dass die Formulierung „Eilauftrag“ oder Ähnliches bzw. die Darlegung von Dringlichkeit in der Bestellung RELS automatisch zur Berechnung eines Eilzuschlags berechtigt. Auf den Wortpreis kann je nach Schwierigkeitsgrad, Formatierung des Quelltextes (siehe oben) und gewünschtem Abgabetermin ein aufwandsbasierter Zuschlag erhoben werden. Neben den vorgenannten Formatierungszuschlägen wird auf Eilaufträge und Wochenendaufträge (Auftragserteilung nach Freitag 15:00 Uhr mit Abgabe bis 10:00 Uhr am darauffolgenden Montag) nach Ermessen von RELS ein Zuschlag erhoben. Da der Wortpreis auf Grundlage von Fließtextübersetzungen kalkuliert ist und Fachbegriffe besondere Sorgfalt bei der Recherche erfordern, wird in der Regel auch auf die Übersetzung reiner Wortlisten ohne Kontext ein Zuschlag erhoben.

Aufgrund der komplexen Kalkulation je nach Kunde und Auftrag veröffentlicht RELS keine verbindliche Preisliste. Stattdessen gilt der von Fall zu Fall ausgehandelte Auftragswert. Erhöhungen von Wortpreis und Stundensatz werden nicht angekündigt, sondern zum Zeitpunkt der nächsten auf die Preiserhöhung folgende Anfrage mitgeteilt.

 

6. Auftragserteilung/Anwendung dieser AGB

Aufträge, vor allem Erstaufträge, werden nach der verbindlichen Bestätigung eines Angebots ausgeführt. Die Auftragserteilung erfolgt in der Regel elektronisch (E-Mail oder Fax), kann aber auch schriftlich und bei Stammkunden mündlich bzw. telefonisch erfolgen. Mit der Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber/die Auftraggeberin diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen automatisch an, selbst wenn dies vom Auftraggeber/der Auftraggeberin nicht ausdrücklich bestätigt wird.

 

7. Stornierung

Nimmt der Auftraggeber/die Auftraggeberin einen erteilten Auftrag zurück, der sich bereits in Bearbeitung befindet, müssen die bis zur Stornierung entstanden Kosten erstattet und die bis zu diesem Zeitpunkt geleisteten Arbeiten bezahlt werden. Mindestens werden pauschal 25 % der Auftragssumme sofort fällig.

 

8. Ausführungen durch Dritte und Abwerbeverbot.

RELS bedient sich eventuell zur Auftragsausführung auch Dritter (z. B. freiberufliche Mitarbeiter, externes Lektorat) und hat damit das Recht, den Auftrag sowie alle erforderlichen Daten an qualifizierte Dritte weiterzugeben. Dabei haftet RELS nur für eine sorgfältige Auswahl.

Kontakt zwischen dem Auftraggeber/der Auftraggeberin und einem von RELS eingesetzten Dritten ist nur mit Einwilligung von RELS erlaubt. Grundsätzlich besteht die Geschäftsverbindung nur zwischen dem Auftraggeber/der Auftraggeberin und RELS. Bei Nennung eines Dritten oder einer Hilfsperson ist dem Auftraggeber/der Auftraggeberin untersagt, mit diesem direkt in geschäftlichen Kontakt zutreten. Dies gilt für die Dauer eines Jahres im Anschluss an die Auftragsfertigstellung. Der Auftraggeber/die Auftraggeberin wird bei Nichteinhaltung gegenüber RELS für entstandenen Schaden haftbar gemacht unter Ausschöpfung aller Rechtsmittel.

 

9. Liefertermin

RELS ist bemüht, alle Aufträge innerhalb des vereinbarten Zeitrahmens zu erledigen. Bei Lieferverzögerungen, die durch technische Schwierigkeiten oder höhere Gewalt verursacht werden, übernimmt RELS keine Verantwortung. In diesem Fall wird RELS sich um eine Alternative zur Auslieferung bemühen oder notfalls den Auftrag stornieren. Geringfügige Lieferverzögerungen berechtigen den Auftraggeber/die Auftraggeberin nicht zur Annahmeverweigerung oder zum Schadenersatz, wobei in der Regel RELS nach eigenem Ermessen bei verzögerter Lieferung einen Abschlag auf den Auftragswert gewährt. Für Lieferverzögerungen, die durch den Versandweg (auch und vor allem durch Serverprobleme) verursacht werden, übernimmt RELS keine Haftung.

 

10. Auslieferung

Die Auslieferung von Zieltexten erfolgt in der Regel als Dateien im Format MS Word, die als E-Mail-Anhang versandt werden, und zwar allgemein in der Zielsprache, nach Absprache auch zweisprachig. Mehrere Dateien werden dazu in komprimierten Ordnern (Dateizusatz „.zip“) gebündelt. Bei übergroßen Dateien (vor allem Powerpoint-Präsentationen) erfolgt die Auslieferung auch auf festem Datenträger (z. B. CD) und Versand auf dem Postweg bzw. innerhalb Frankfurts per Kurier bzw. über eine mit dem Auftraggeber/der Auftraggeberin vereinbarte Form (z. B. Plattform, Cloud oder Anbieter, über die übergroße Dateien versendet werden können).

 

11. Zahlungsweise

Mit der Lieferung der Übersetzungsarbeiten wird der Vergütungsanspruch von RELS fällig. Der Auftraggeber/die Auftraggeberin hat die Übersetzung unverzüglich nach Erhalt zu überprüfen. Mit Abnahme der Übersetzung durch den Auftraggeber/die Auftraggeberin sind fällige Rechnungen innerhalb des auf der Rechnung angegebenen Rechnungsziels zu begleichen. Die Übersetzung gilt auch als abgenommen, sofern der Auftraggeber/die Auftraggeberin den Rechnungsbetrag vorbehaltlos begleicht.

 

12. Eigentumsvorbehalt

Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von RELS. Bis dahin hat der Auftraggeber/die Auftraggeberin kein Nutzungsrecht.

 

13. Urheberrechte an der Übersetzung

Die Urheberrechte an der Übersetzung verbleiben beim Übersetzer. Dies ist vor allem bei Publikationen von Belang, die bei der VG Wort meldefähig sind. Mögliche Ansprüche des Übersetzers auf Ausschüttungen der VG Wort werden nicht abgetreten.

 

14. Beglaubigungen/Rechtsverbindlichkeit

RELS erstellt keine Übersetzungen von offiziellen Dokumenten (z. B. Zeugnisse, Geburtsurkunden). Übersetzungen von Texten mit Rechtscharakter (z. B. Verträge, Geschäftsberichte) sind rechtlich unverbindlich, sodass nur der Quelltext Rechtsverbindlichkeit besitzt. Für die juristisch richtige Wiedergabe von Terminologie, Namen, Wertangaben, Regelwerken und Sachverhalten wird keine Haftung übernommen, selbst wenn dieser Haftungsausschluss nicht ausdrücklich vom Auftraggeber/der Auftraggeberin bestätigt wurde.

 

15. Verantwortungs- und Mitwirkungsbereich des Auftraggebers/der Auftraggeberin

Die fachliche und sprachliche Richtigkeit des Ausgangstextes fällt ausschließlich in die Verantwortlichkeit des Auftraggebers/der Auftraggeberin. Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sind, hat der Auftraggeber/die Auftraggeberin bei der Auftragserteilung RELS unaufgefordert und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Darunter fallen z. B. Glossare, Zeichnungen, Abbildungen, die bei der Auftragsausführung berücksichtigt werden sollen.

Sofern keine Anweisungen vonseiten des Auftraggebers/der Auftraggeberin über besondere Fachausdrücke und Abkürzungen erfolgen, werden diese in die allgemein übliche lexikalische Form übersetzt. Sofern nicht anders vereinbart, kommt in deutschsprachigen Texten die neue deutsche Rechtschreibung zur Anwendung. Die Übertragung bzw. Wiedergabe von Zahlen erfolgen, sofern keine Vorgaben des Auftraggebers/der Auftraggeberin vorliegen, nach üblichen Branchenstandards. Kalkulationen, Währungsumrechnungen etc. werden von RELS nicht überprüft. Diesbezügliche Fehler gehen nicht zu Lasten von RELS. Über besondere Ausführungsformen der Übersetzung (gewünschtes Dateiformat, Lieferung auf Datenträger etc.) sowie Verwendungszweck (Publikation, Werbezwecke etc.) muss der Auftraggeber/die Auftraggeberin RELS rechtzeitig in Kenntnis setzen.

Ist eine Übersetzung für den Druck bestimmt, so hat der Auftraggeber/die Auftraggeberin RELS einen Korrekturabzug zu überlassen. Bei der Nichteinhaltung dieser Pflichten gehen daraus resultierende Fehler ebenfalls nicht zu Lasten von RELS.

 

16. Mängelbeseitigung

RELS behält sich das Recht auf Mängelbeseitigung vor. Der Auftraggeber/Auftraggeberin hat Mängel innerhalb einer Frist von zehn Werktagen ab Übergabe der Übersetzung schriftlich oder per E-Mail zu melden. Macht der Auftraggeber/die Auftraggeberin die Ansprüche nicht innerhalb dieser Frist geltend, gilt die Übersetzung als mangelfrei und angenommen. Eine spätere Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ist ausgeschlossen. Der Anspruch auf Mängelbeseitigung muss vom Auftraggeber/der Auftraggeberin unter genauer Angabe des Mangels geltend gemacht werden. Die Ansprüche des Auftraggebers/der Auftraggeberin aufgrund aufgetretener Mängel sind auf die Nacherfüllung beschränkt. Für den Fall, dass die Nacherfüllung fehlschlägt, hat der Auftraggeber/die Auftraggeberin das Recht, die vereinbarte Vergütung nach Absprache mit RELS herabzusetzen.

 

17. Haftung/Schadenersatz

Haftungs-, Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche sind auf den Auftragswert beschränkt. RELS haftet bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz maximal in Höhe des Auftragswertes. Bei der Übersetzung von Wortlisten ohne Kontext wird die Richtigkeit der Übersetzung ausdrücklich nicht gewährleistet. Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit tritt nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ein. Voraussetzung bei der Gewährleistung für die Druckfertigkeit und/oder Veröffentlichung bestimmter Übersetzungen ist der ausdrückliche und schriftliche Auftrag (seitens des Auftraggebers/die Auftraggeberin) und die Freigabe des Korrekturabzugs vor Drucklegung (seitens RELS). Abänderungen der Übersetzung seitens des Auftraggebers/Auftraggeberin entbinden RELS und den/die betreffende/n Übersetzer/in von jeglicher Haftung. RELS haftet nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass der Auftraggeber/die Auftraggeberin Übersetzungen veröffentlicht, die trotz festgestellter Mängel nicht lektoriert wurden. Grundsätzlich gilt, dass beide Parteien bemüht sind, sich bei Meinungsverschiedenheiten auf gütlichem Wege zu einigen.

 

18. Geheimhaltung/Datenschutz

Sämtliche Übersetzungsaufträge werden von RELS vertraulich behandelt, auch wenn keine Geheimhaltungsvereinbarung unterzeichnet wurde. Freie Mitarbeiter/-innen, die für die Ausführung von Übersetzungsarbeiten von RELS beauftragt werden, verpflichten sich, ihnen anvertraute Dokumente und Informationen jeglicher Art vertraulich zu behandeln, nicht an Dritte weiterzugeben und ausschließlich zum Zweck der Übersetzung zu verwenden. Bei Missachtung dieser Vorgabe hat der freie Mitarbeiter/die freie Mitarbeiterin alle Konsequenzen wie z. B. aus etwaigen Urheberrechtsverletzungen zu verantworten.

Auf Wunsch können besondere Geheimhaltungsvereinbarungen geschlossen werden.

Bei der elektronischen Übermittlung von Texten und Daten zwischen dem Auftraggeber/der Auftraggeberin, RELS und möglichen Freiberuflern kann RELS keinen absoluten Schutz von Betriebs- und Informationsgeheimnissen und sonstigen vertraulichen Daten gewährleisten, da es nicht auszuschließen ist, dass unbefugte Dritte auf elektronischem Wege auf die übermittelten Daten zugreifen. Schäden, die durch Computerviren entstehen, gehen nicht zu Lasten von RELS.

Werden Übersetzungen mit der Deutschen Post oder einem anderen dazu autorisierten Versandunternehmen (z. B. Kurierdienst) verschickt, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs, der zufälligen Verschlechterung oder der verspäteten Zustellung mit der Übergabe der Übersetzung an die Post bzw. das beauftragte Versandunternehmen und bis zur Übergabe an den Auftraggeber/die Auftraggeberin auf Letzteren über. Von RELS wird keine über den von der Post bzw. des beauftragten Versandunternehmens geleisteten Schadenersatz hinausgehende Haftung übernommen.

In der Regel bewahrt RELS nicht zuletzt im Interesse des Kunden eine Kopie jeder Übersetzung über einen bestimmten Zeitraum hin auf, sofern der Auftraggeber/die Auftraggeberin dem bei Vertragsabschluss nicht ausdrücklich widerspricht.

 

19. Anzuwendendes Recht

Das Vertragsverhältnis und weitere Geschäftsverbindungen zwischen RELS und dem Auftraggeber/der Auftraggeberin unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Kaufrechts.

 

20. Erfüllungsort/Gerichtsstand

Erfüllungsort sowie Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist Frankfurt am Main.

 

21. Schlussbestimmungen

Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Die unwirksame Klausel wird jeweils von derjenigen Klausel ersetzt, die der geschäftlichen Absicht der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.

Falls RELS von der Wahrnehmung seiner Rechte und Ansprüche gemäß dieser Geschäftsbedingungen im Einzelfall stillschweigend absieht, bedeutet dies keinen Verzicht auf diese Rechte und Ansprüche, weder im Bezug auf Nachforderungen in besagtem Einzelfall noch allgemein.

 

22. Änderungen der Geschäftsbedingungen

Änderungen der Geschäftsbedingungen werden den Auftraggebern/der Auftraggeberin laufender Projekte schriftlich mitgeteilt. Widerspricht der Auftraggeber/die Auftraggeberin ihnen nicht schriftlich binnen zwei Wochen nach Bekanntgabe, gelten diese als genehmigt. Mit Erscheinen aktualisierter Geschäftsbedingungen verlieren ältere Versionen ihre Gültigkeit.